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Kultusministerin Wolff: Rund
600.000 Euro für denkmalgerechte Sanierung des Schlosses Blankenburg
16.08.2010, Magdeburg – 80
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 080/10
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 080/10
Magdeburg, den 16. August 2010
Kultusministerin Wolff: Rund
600.000 Euro für denkmalgerechte Sanierung des Schlosses Blankenburg
Am 18. August
(18.30 Uhr) besucht Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff das Schloss
Blankenburg (Landkreis Harz). Das Land Sachsen-Anhalt fördert die
denkmalgerechte Sanierung des Kulturdenkmals seit 2005 mit jährlich rund
100.000 Euro. Zusätzlich fließen aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes rund
2,3 Millionen Euro um den Theatersaal und Theaterflügel komplett instand zu
setzen.
¿Sachsen-Anhalt
ist ein Kulturland, das über ein reiches kulturhistorisches Erbe verfügt¿,
erklärt Kultusministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff. ¿Die Vielzahl von architektonischen,
kunstgeschichtlichen und archäologischen Denkmalen in unserem Bundesland stärken
das kulturelle Profil der Region und fördern die touristische Nachfrage.
Deshalb wollen wir einen Teil dazu beitragen, das Große Schloss Blankenburg zu
sanieren und für die Nachwelt zu erhalten.¿
Das Schloss gilt
als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung und ist das größte heute noch
bestehende Welfen-Schloss. Rückübertragungsansprüche der Prinzen von Hannover
wurden durch die Verwaltungsgerichte abgelehnt. Eigentümerin des Gebäudes ist
die Große Schloss Blankenburg-GmbH. Das Wahrzeichen der Stadt Blankenburg wurde
von Herzog Ernst August und Victoria Luise nach deren Thronbesteigung in Braunschweig
bis 1918 als Zweitwohnsitz genutzt und nach Ende der Monarchie bis 1945 als Privatresidenz.
Bislang konnten dank
finanzieller Hilfen die barocken Gartenanlagen restauriert und in Teilen neu gestaltet
werden. Durch die unzureichende bautechnische Sicherung des Gebäudes in den
vergangenen Jahrzehnten und jahrelangen Leerstand ist das Schloss teilweise
extrem geschädigt. Erst im Jahr 2005 konnte mit den zum Erhalt des Schlosses
notwendigen Sicherungsmaßnahmen begonnen werden.
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