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Olbertz: Kooperationsvertrag zur
Begabtenförderung in Wernigerode ist eine vorbildliche Initiative
27.02.2009, Magdeburg – 21
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 021/09
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 021/09
Magdeburg, den 27. Februar 2009
Olbertz: Kooperationsvertrag zur
Begabtenförderung in Wernigerode ist eine vorbildliche Initiative
Am Montag, dem 2.
März, unterzeichnen die Hochschule Harz, das regionale Förderzentrum
Wernigerode, die August-Hermann-Francke-Grundschule Wernigerode und das
Gerhart-Hauptmann-Gymnasium Wernigerode einen Kooperationsvertrag zur Förderung
von begabten und hochbegabten Kindern und Jugendlichen.
Bei der
Vertragsunterzeichnung um 11 Uhr in der Aula des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums
Wernigerode ist auch Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz zu Gast. Im
Vorfeld würdigte er die Initiative der regionalen Partner, die ihre
unterschiedlichen Wege und Möglichkeiten der Begabtenförderung auf geschickte
Weise bündelten. Besonders hervorzuheben sei, dass der Kooperationsvertrag auch
dem Engagement von Eltern zu verdanken ist.
¿Unser
Bildungssystem¿, so Olbertz, ¿muss Chancengleichheit für alle junge Menschen
gewährleisten. Kein Mensch verfügt über gar keine Stärken, aber bei unzähligen
Kindern werden diese Stärken nicht oder nicht rechtzeitig erkannt, aufgegriffen
und gefördert.¿
Die Förderung von
Spitzenleistungen schließe die Nutzung und Entwicklung aller Potenziale ein.
Dies setze vor allem individuelle Zuwendung voraus, die jedem Kind gerecht und
auch praktisch zuteil werden müsse, so der Minister.
Die
Kooperationspartner unterbreiten im Rahmen ihrer Initiative grundschulspezifische
Förder- und Differenzierungsangebote. Sie unterstützen Projekte der
Frühförderung über Vorhaben im Rahmen von ¿Jugend forscht¿ bis hin zu
besonderen Studienangeboten an der Hochschule Harz. ¿In dieser Komplexität¿, so
Olbertz, ¿ist die Vereinbarung bisher einmalig in Sachsen-Anhalt und kann als
beispielhaft für ein regionales Fördernetzwerk der Begabtenförderung gelten¿.
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