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Minister Olbertz: "Verständnis für die
betroffenen Eltern"
20.08.2003, Magdeburg – 176
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 176/03
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 176/03
Magdeburg, den 15. August 2003
Minister Olbertz: "Verständnis für die
betroffenen Eltern"
Kultusminister Olbertz nahm heute zum
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt Stellung, das
gestern am Abend den Klassenbildungserlass bzw. die entsprechende Verordnung
des Kultusministeriums zur vorgeschriebenen Größe von Eingangsklassen im
Jahrgang 5 an weiterführenden Schulen für rechtmäßig erklärt hatte.
¿Ich nehme diese Entscheidung mit
Erleichterung zur Kenntnis¿ sagte der Minister und verwies erneut auf das
Problem der dramatisch gesunkenen Schülerzahlen. Vorwürfe der SPD-Fraktion,
wonach das Kultusministerium die Träger der Schulentwicklungsplanung ¿vor vollendete
Tatsachen¿ stelle, wies er zurück. Niemand komme an dem Problem der
demografischen Entwicklung vorbei, das seit langem bekannt sei. ¿Die Ansprüche
an ein ausreichendes Angebotsspektrum und eine stabile Unterrichtsversorgung
verlangen nun einmal eine bestimmte Schulgröße¿, fügte Olbertz hinzu. Im
übrigen seien alle Planungsparameter bereits unter der Vorgängerregierung
entwickelt worden.
¿Die Stellungnahmen von Frau Mittendorf zur
Schulentwicklung sind abenteuerlich und zeugen von wenig Sachkunde¿, so der
Kultusminister. In der vorigen Woche hatte die SPD Fraktion von einer ¿Ohrfeige
für den Kultusminister¿ gesprochen.
¿Die Schulentwicklungsplanung ist noch nicht
abgeschlossen. Insofern besteht für die Kreistage ohne weiteres die
Möglichkeit, Entscheidungen auch für den Bestand von Schulen zu treffen, die in
diesem Jahr keine Eingangsklassen bilden können¿. Dazu müssten die durch die
Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vorgegebenen Parameter erfüllt werden.
Es liege allerdings in der Natur der Sache, dass das Problem der zu geringen
Anmeldezahlen vor allem an bestandsgefährdeten Schulen auftrete.
Olbertz sagte, er
habe Verständnis für die betroffenen Eltern. ¿Es sollte dennoch unser
gemeinsames Interesse sein, schnellstmöglich zu einem konstanten und
verlässlichen Schulnetz im Land zu gelangen¿. An die Adresse der Opposition
gewandt, fügte er hinzu: ¿Hier helfen uns keine Fristverlängerung und kein
Ausweichen, sondern nur die Anerkennung der Situation und entsprechend
entschlossenes Handeln, so schwer dies im konkreten Fall auch immer fällt¿.
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