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Pressemitteilungen - Archiv

Neue Schulbauförderrichtlinie für finanzschwache Kommunen / 116 Millionen für Sachsen-Anhalts Schulen

11.06.2018, Magdeburg – 27

  • Bildungsministerium

 

 

In Sachsen-Anhalt stehen im Rahmen einer neuen

Förderrichtlinie ab sofort 116,4 Millionen für die Sanierung von Schulgebäuden

zur Verfügung. Die Gelder werden dem Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des

Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zur Verfügung gestellt.

?Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Neben

Unterrichtsräumen können dies z.B. auch Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen,

Werkstätten und Labore sein?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.

 

 

 

Die Förderquote des Landes liegt bei maximal 90% der

Gesamtkosten, mindestens 10% müssen die Schulträger aufbringen. In der Folge

werden insgesamt mindestens 129.368.000 Euro investiert. Förderfähig sind nur

Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens  40 000 Euro.

 

?Ziel ist es, finanzschwache Kommunen in die Lage zu

versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Es ist

gelungen, die Förderrichtlinie für eine große Anzahl von Kommunen zu öffnen?,

sagte Bildungsminister Marco Tullner. Die Festlegung, welche Kommunen als

finanzschwach gelten, erfolgt auf der Grundlage der Schlüsselzuweisungen. Von

133 Schulträgerkommunen können nun 113 Fördermittel beantragen.

 

Die Förderung kann auch rückwirkend für Investitionen

beantragt werden, die nach dem 30. Juni 2017 begonnen wurden. Die Zuwendungen

werden trägerneutral gewährt, es können also auch die Schulen in freier

Trägerschaft über die Kommunen Fördermittel beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

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