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Neue Versetzungsverordnung geht
Defizite konkreter an und macht Leistungen besser vergleichbar
14.01.2010, Magdeburg – 2
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 002/10
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 002/10
Magdeburg, den 14. Januar 2010
Neue Versetzungsverordnung geht
Defizite konkreter an und macht Leistungen besser vergleichbar
Seit dem 31.
Dezember 2009 gilt für die Schulen in Sachsen-Anhalt eine Neufassung der
Versetzungsordnung. Sie berücksichtigt noch stärker, dass die
Jahrgangswiederholung aller Fächer oft weniger produktiv ist. Mehr Gewinn
bringt es¿, so Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿wo immer es
möglich ist, eine Versetzung vorzunehmen und das Augenmerk auf den Abbau der
tatsächlichen fachkonkreten Defizite zu lenken. So sollen auch die Chancen
unserer Schülerinnen und Schüler auf einen guten Schulabschluss erhöht werden.
Zu den
Schwerpunkten der Neufassung gehören u.a. folgende:
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Bei
entsprechendem Notenausgleich (eine 5 mit einer 3 und eine 6 mit einer 2 in
gleichwertigen Fächern) wird die Schülerin oder der Schüler künftig verbindlich
versetzt. Vorher galt hier nur eine Kann-Regelung.
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Die Regelung,
dass mit nur einer 5 im Nichtkernfach ohne Ausgleich versetzt wird, gilt nun
auch im Gymnasium.
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Wer in der
Sekundarschule nach der Klasse 6 versetzt wird und bestimmte Voraussetzungen
erfüllt (höchstens eine 5 in einem Nichtkernfach, die mit mindestens einer 3
ausgeglichen wird), besucht damit ab Klasse 7 den auf den Realschulabschluss
bezogenen Unterricht. Bislang erhielten Schülerinnen und Schüler diese Chance
erst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,3 und besuchten ansonsten den
auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht.
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Eine Umstufung
vom hauptschulabschlussbezogenen Unterricht in den realschulabschlussbezogenen
Unterricht wird künftig bei einem Notendurchschnitt von 3,0 vorgenommen (war
bisher eine Kann-Regelung bei einem Durchschnitt von 2,7 in den Kernfächern und
3,0 in den sonstigen Fächern).
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Wenn die
Versetzung an nur einer Note gescheitert ist, kann die Klassenkonferenz nunmehr
generell zum Schuljahresbeginn eine besondere Leistungsfeststellung zulassen,
um die Versetzung doch noch zu schaffen. Diese Möglichkeit bestand bisher nur
im auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht.
Bildungsminister
Olbertz weist darauf hin, dass es bislang hinsichtlich der
Versetzungsentscheidungen in den Bundesländern keine einheitlichen Normative
gibt. ¿Mit der neuen Versetzungsordnung gleichen wir unsere
versetzungsrelevanten Leistungsmaßstäbe an entsprechende
Entwicklungen in anderen Ländern, v.a. an Regelungen von Sachsen und
Thüringen an. Dies ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit: Es wäre niemandem zu
erklären, warum unsere Schülerinnen und Schüler mit denselben Ergebnissen, mit
denen sie in unseren Nachbarländern erfolgreich ins nächste Schuljahr wechseln
könnten, in Sachsen-Anhalt das Klassenziel nicht erreichen sollten.¿ Zeugnisse
könnten nur dann verglichen und bewertet werden, wenn auch die Anforderungen
vergleichbar sind.
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