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Pressemitteilungen - Archiv

Neue Versetzungsverordnung geht
Defizite konkreter an und macht Leistungen besser vergleichbar

14.01.2010, Magdeburg – 2

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 002/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium -

Pressemitteilung Nr.: 002/10

 

 

 

Magdeburg, den 14. Januar 2010

 

 

 

Neue Versetzungsverordnung geht

Defizite konkreter an und macht Leistungen besser vergleichbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit dem 31.

Dezember 2009 gilt für die Schulen in Sachsen-Anhalt eine Neufassung der

Versetzungsordnung. Sie berücksichtigt noch stärker, dass die

Jahrgangswiederholung aller Fächer oft weniger produktiv ist. Mehr Gewinn

bringt es¿, so Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿wo immer es

möglich ist, eine Versetzung vorzunehmen und das Augenmerk auf den Abbau der

tatsächlichen fachkonkreten Defizite zu lenken. So sollen auch die Chancen

unserer Schülerinnen und Schüler auf einen guten Schulabschluss erhöht werden.

 

 

 

Zu den

Schwerpunkten der Neufassung gehören u.a. folgende:

 

-

Bei

entsprechendem Notenausgleich (eine 5 mit einer 3 und eine 6 mit einer 2 in

gleichwertigen Fächern) wird die Schülerin oder der Schüler künftig verbindlich

versetzt. Vorher galt hier nur eine Kann-Regelung.

 

-

Die Regelung,

dass mit nur einer 5 im Nichtkernfach ohne Ausgleich versetzt wird, gilt nun

auch im Gymnasium.

 

-

Wer in der

Sekundarschule nach der Klasse 6 versetzt wird und bestimmte Voraussetzungen

erfüllt (höchstens eine 5 in einem Nichtkernfach, die mit mindestens einer 3

ausgeglichen wird), besucht damit ab Klasse 7 den auf den Realschulabschluss

bezogenen Unterricht. Bislang erhielten Schülerinnen und Schüler diese Chance

erst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,3 und besuchten ansonsten den

auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht.

 

-

Eine Umstufung

vom hauptschulabschlussbezogenen Unterricht in den realschulabschlussbezogenen

Unterricht wird künftig bei einem Notendurchschnitt von 3,0 vorgenommen (war

bisher eine Kann-Regelung bei einem Durchschnitt von 2,7 in den Kernfächern und

3,0 in den sonstigen Fächern).

 

-

Wenn die

Versetzung an nur einer Note gescheitert ist, kann die Klassenkonferenz nunmehr

generell zum Schuljahresbeginn eine besondere Leistungsfeststellung zulassen,

um die Versetzung doch noch zu schaffen. Diese Möglichkeit bestand bisher nur

im auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht.

 

 

 

Bildungsminister

Olbertz weist darauf hin, dass es bislang hinsichtlich der

Versetzungsentscheidungen in den Bundesländern keine einheitlichen Normative

gibt. ¿Mit der neuen Versetzungsordnung gleichen wir unsere

versetzungsrelevanten Leistungsmaßstäbe an entsprechende

Entwicklungen in anderen Ländern, v.a. an Regelungen von Sachsen und

Thüringen an. Dies ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit: Es wäre niemandem zu

erklären, warum unsere Schülerinnen und Schüler mit denselben Ergebnissen, mit

denen sie in unseren Nachbarländern erfolgreich ins nächste Schuljahr wechseln

könnten, in Sachsen-Anhalt das Klassenziel nicht erreichen sollten.¿ Zeugnisse

könnten nur dann verglichen und bewertet werden, wenn auch die Anforderungen

vergleichbar sind.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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