Menu
menu

Pressemitteilungen - Archiv

Acht Anträge für Immaterielles Kulturerbe liegen vor
Bewerbungsrunde für bundesweites Verzeichnis abgeschlossen - Großes Interesse in Sachsen-Anhalt

02.12.2013, Magdeburg – 209

  • Bildungsministerium

Das erste Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist in Sachsen-Anhalt auf großes Interesses gestoßen. So sind hierzulande acht Bewerbungen eingereicht worden. Bis zum 30. November 2013 konnten in ganz Deutschland Gruppen und Gemeinschaften in ihrem Bundesland einen Antrag stellen. In Sachsen-Anhalt haben sich folgende kulturelle Traditionen, Bräuche und Feste um eine Aufnahme in das Verzeichnis beworben:

 

Finkenliebhaberei im Harz

Questenfest Südharz

Schachdorf Ströbeck

Osterwiecker Haustürinschriften

Harzer Rotes Höhenvieh

Pfingstbrauchtum in den Grunddörfern (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra)

Harzer Schmiedekultur (Wernigerode)

Salzwirker-Brüderschaft im Tale zu Halle ? Halloren

 

Sie werden nun von einer vom Kultusministerium berufenen Expertenjury fachlich begutachtet. Zur Jury gehören Susanne Kopp Sievers, Geschäftsführerin des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt; Dr. Annette Schneider-Reinhardt, Geschäftsführerin des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt, und Clemens Birnbaum, Direktor der Stiftung Händel-Haus

 

Bis Mitte April 2014 wird die Jury eine Auswahl treffen, welche zwei Vorschläge aus Sachsen-Anhalt über die Kultusministerkonferenz (KMK) an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission gehen. Das Sekretariat der KMK erstellt nach den Ländernominierungen eine Vorschlagsliste, die dem Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission zur fachlichen Begutachtung zugeleitet wird. Das Komitee spricht Auswahlempfehlungen für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis aus. Nominierungen für internationale Listen des immateriellen Kulturerbes können erst nach Abschluss des deutschen Auswahlverfahrens frühestens im März 2015 bei der UNESCO eingereicht werden. Eine Entscheidung fällt dort im Jahr 2016.

 

Deutschland ist am 10. Juli 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten, das sich für die Vielfalt des weltweit vorhandenen Wissens und Könnens einsetzt. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken.Weitere Informationen: http://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de