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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusminister Dorgerloh: ?Naumburger Welterbeantrag ist auf einem sehr guten Weg?

12.03.2014, Magdeburg – 43

  • Bildungsministerium

Welterbezentum in Paris bestätigt dem Antrag aus Sachsen-Anhalt die Erfüllung aller technischen Anforderungen

 

 

Das Welterbezentrum in Paris hat dem Antrag ?Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut? auf Aufnahme in die Natur- und Kulturgüterliste der UNESCO die Vollständigkeit sowie die Erfüllung aller technischen Anforderungen bestätigt.  Dies sind die Voraussetzungen dafür, dass der Antrag weiter bearbeitet wird. Der Antrag, so heißt es in einem Bestätigungsschreiben des Welterbezentrums, sei nun an den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Weltnaturschutzunion (IUCN) zur Bewertung übergeben worden.

 

?Ich danke allen Mitstreitern und Unterstützern, vor allem dem Förderverein Welterbe an Saale und Unstrut e.V, die diesen Antrag so ausgezeichnet vorbereitet und erarbeitet haben?, so Kultusminister Stephan Dorgerloh.  ?Der Naumburger Welterbeantrag ist auf einem sehr guten Weg. Die Kulturlandschaft um Saale und Unstrut darf für sich den Anspruch erheben, von einzigartiger Bedeutung für das Verständnis einer Epoche ? der des europäischen Hochmittelalters ? zu sein.?

  Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO fällt voraussichtlich im Juni/Juli 2015 auf der Jahressitzung des Welterbekomitees. ?Diese Entscheidung erwarten wir mit großer Spannung?, so der Minister.

 

Der Antrag ?Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut? steht seit dem Jahr 1998 auf der Tentativliste der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2008 arbeitet der vom Burgenlandkreis, der Stadt Naumburg den Vereinigten Domstiftern und den regionalen Akteuren getragene Förderverein ?Welterbe an Saale und Unstrut? e.V. in enger Abstimmung mit dem Land an der Erarbeitung des UNESCO-Welterbeantrages. Zwischen April und Juli 2013 wurde der Antrag zunächst auf nationaler Ebene geprüft, bevor er im August zur internationalen Vorprüfung an das Welterbezentrum übersandt wurde. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Aufnahme ins Welterbe im Sommer 2015 wird durch internationale Gremien beurteilt, ob das angemeldete Gut dem Kriterium des außergewöhnlichen universellen Wertes entspricht und ob die Bedingungen der Integrität (Unversehrtheit) oder Authentizität (historische Echtheit) sowie die Erfordernisse hinsichtlich Schutz und Verwaltung erfüllt sind.

 

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