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Schulentwicklung in Benndorf geklärt
10.03.2004, Magdeburg – 35
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 035/04
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 035/04
Magdeburg, den 10. März 2004
Schulentwicklung in Benndorf geklärt
Heute fand im Kultusministerium
unter Leitung von Staatssekretär Willems ein Gespräch mit Vertretern der
Elterninitiative aus Benndorf zur dortigen Schulentwicklungsplanung statt.
In einem ziel- und lösungsorientierten Gespräch ist die
Elterninitiative über ein zuvor auch mit dem Landkreis besprochenes Verfahren
im Zusammenhang mit der angestrebten Kooperativen Gesamtschule in Benndorf
informiert worden.
Mit Beginn des Schuljahres
2004/2005 können in Benndorf Schülerinnen und Schüler des kommenden fünften und
siebten Schuljahrgangs in einer Kooperativen Gesamtschule unterrichtet werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich ausreichend Schülerinnen und Schüler für
diese Schulform entscheiden. Die geplante Gesamtschule wird im Falle der
Genehmigung mit den Jahrgängen fünf und sieben beginnend aufwachsen.
Die Schülerinnen und Schüler, die
gegenwärtig die örtliche Sekundarschule und das örtliche Gymnasium besuchen,
werden nach den jetzigen Planungen die begonnenen Schullaufbahnen auch dort
abschließen können.
Landkreis und Kultusministerium
sind sich darüber einig, dass die Eltern im bisherigen Anmeldeverfahren nicht
ausreichend informiert wurden. Deshalb wird das Anmeldeverfahren zum Schuljahr
2004/2005 für die betroffenen Jahrgänge wiederholt und bis Ende März
abgeschlossen.
Die Eltern der zukünftigen
Schülerinnen und Schüler der genannten Schuljahrgänge können sich dann für den
Besuch der Kooperativen Gesamtschule in Benndorf bzw. einer Sekundarschule oder
eines Gymnasiums in Hettstedt oder Eisleben entscheiden. Sofern die
Gesamtschule in der gymnasialen Oberstufe nicht über genügend Schülerinnen und
Schüler verfügen sollte, ist für die entsprechenden Schuljahrgänge eine
Kooperation mit den Gymnasien in Hettstedt und Eisleben vorgesehen.
Kultusminister Olbertz betonte, dass mit dieser
Entscheidung eine für alle Seiten akzeptable und bestandsfähige
Schulentwicklungsplanung für Benndorf und den Landkreis ermöglicht werde.
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