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Pressemitteilungen - Archiv

Kultusministerium stellt Entwurf der neuen Oberstufenverordnung im Internet vor

09.12.2002, Magdeburg – 198

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 198/02

 

Magdeburg, den 4. Dezember 2002

 

 

Kultusministerium stellt Entwurf der neuen Oberstufenverordnung im Internet vor

Zum Entwurf ...

Auf den Internet-Seiten des Kultusministeriums ist seit heute der Entwurf der Verordnung für die gymnasiale Oberstufe veröffentlicht.

Um den Anteil gemeinsamen Unterrichts zu stärken und damit auch stabilere Lerngruppen zu schaffen, wird der Unterricht im Pflichtbereich in Kern- und Profilfächern und ergänzend dazu in Wahlpflichtfächern angeboten.

Pflichtfächer sind Deutsch, Mathematik, eine Naturwissenschaft, eine Fremdsprache, Geschichte sowie eine zweite Naturwissenschaft oder Fremdsprache. Diese sind durchgängig zu belegen und vollständig in die Gesamtqualifikation einzubringen.

Bei entsprechendem Vorlauf in der Sekundarstufe I kann mit Genehmigung des Kultusministeriums die Schule ersetzend für die zweite Naturwissenschaft bzw. die zweite Fremdsprache ein anderes Fach anbieten.

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden vier schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung abgelegt. Für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche schriftliche Prüfungsfächer werden dann Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache sowie Geschichte oder eine Naturwissenschaft oder das vom Kultusministerium genehmigte weitere Kernfach sein. Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden auch weiterhin landeszentral erstellt. Künftig wird es aber auch landeszentrale Bewertungshinweise geben. Das mündliche Prüfungsfach kann frei gewählt oder auch durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden.

Mit Blick auf Forderungen aus der Schulpraxis schafft die Verordnung auch eindeutige Regelungen für Fälle der Abwesenheit vom Unterricht und für die Belegungspflicht im Fach Sport. So haben volljährige Schülerinnen und Schüler künftig grundsätzlich die Pflicht, krankheitsbedingte Abwesenheit durch ärztliche Bescheinigungen zu dokumentieren. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Sport teilnehmen und auch keiner Ersatzbelegung zugeordnet werden können, haben künftig pro Kurshalbjahr eine sporttheoretische Belegarbeit zu fertigen.

 

 

 

 

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