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Pressemitteilungen - Archiv

Olbertz: Teilzeit- , Beurlaubungs- und Abfindungsangebote an die Grundschullehrkräfte sind nicht neu

17.10.2002, Magdeburg – 141

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 141/02

 

Magdeburg, den 17. Oktober 2002

 

 

Olbertz: Teilzeit- , Beurlaubungs- und Abfindungsangebote an die Grundschullehrkräfte sind nicht neu

 

Vor wenigen Tagen hat sich Kultusminister Olbertz mit einem Brief an alle Grundschullehrerinnen und ¿lehrer in Sachsen-Anhalt gewandt. Als Zweck dieses Schreibens gab er an, auf die bereits bestehenden Teilzeit-, Beurlaubungs- und Abfindungsmöglichkeiten des Landes nochmals mit Nachdruck aufmerksam machen zu wollen. Insofern bezeichnete er die Vermutung der Gewerkschaften, es handele sich um neue Angebote des Landes, als unverständlich.

Olbertz betonte, dass die zurückgehenden Schülerzahlen ¿ insbesondere an den Grundschulen ¿ in den kommenden Jahren ein Erreichen der Vollbeschäftigung bzw. die Gewährleistung eines Beschäftigungsumfanges im bisherigen Umfang von 81 v.H. aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zulassen. Vielmehr sei in den kommenden beiden Schuljahren von einem Lehrkräftebedarf von ca. 60 bis 70 v.H. auszugehen. Vor diesem Hintergrund machte der Minister nochmals auf die attraktiven Abfindungs- und Altersteilzeitangebote des Landes aufmerksam.

So könne eine Teilzeitbeschäftigung sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Dauer individuell frei gewählt werden. Wenn die Teilzeitbeschäftigung mindestens für zwei Schuljahre beantragt wird und der Beschäftigungsumfang höchstens 20 Wochenstunden beträgt, sichert der Minister mittels eines individuell zu schließenden Vertrages für die Dauer der Maßnahme den Betreffenden einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen zu. Interessenten können einen Antrag spätestens bis zum 30. November 2002 bei den Staatlichen Schulämtern einreichen.

Wer nach der Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juli 2002 an einer Abfindungssumme bis zu 50.000 ¿ interessiert ist, sollte seinen Antrag möglichst bis zum Ende der Woche bei den Staatlichen Schulämtern einreichen. Der in diesem Zusammenhang genannte Termin 18.10.2002 bezeichne keine Ausschlussfrist ¿ in einem vertretbaren Zeitrahmen später eingehende Anträge würden nach Möglichkeit auch noch berücksichtigt, unterstrich Olbertz.

 

 

 

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