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Pressemitteilungen - Archiv

Jüdische Gemeinschaft

26.01.2006, Magdeburg – 21

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 021/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 021/06

 

 

 

Magdeburg, den 26. Januar 2006

 

 

 

 

 

Jüdische Gemeinschaft

 

Willems:

Paraphierung des neuen Vertrages macht den Weg für positive Entwicklung frei

 

 

 

Am Abend des 25.

Januar 2005 haben der Landesverband der Jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts

sowie die Jüdischen Gemeinden zu Magdeburg und zu Dessau sowie die

Synagogengemeinde zu Halle den neu ausgehandelten Staatsvertrag zwischen der

Jüdischen Gemeinschaft und dem Land Sachsen-Anhalt paraphiert. Dieser Termin

kam auf Bitten der Vertragspartner kurzfristig zustande. Die Jüdische Gemeinde

zu Halle hatte keinen Vertreter entsandt. Sie wurde unmittelbar nach der

Paraphierung durch das Kultusministerium unterrichtet und eingeladen, sich

sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse der positiven Entwicklung der

Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt diesem Schritt kurzfristig

anzuschließen.

 

 

 

Das

Kultusministerium wird alle erforderlichen Maßnahmen für eine schnellstmögliche

Inkraftsetzung des neuen Vertrages einleiten, um dem erklärten Willen der

Vertragspartner, die Beziehungen zum Land auf Basis des neuen Vertrages künftig

zu regeln, zu entsprechen. Dieser Vertrag wird den Vertrag vom 23.03.1994

zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt

ersetzen. Staatssekretär Willems begrüßte, dass nunmehr auch Konsens bezüglich

eines Prüfrechtes des Landesrechnungshofes erzielt worden ist. ¿Damit wurde

eine entscheidende Hürde aus dem Weg geräumt¿, erklärte Staatssekretär Willems.

Im übrigen müssen die Gemeinden und der Landesverband jährlich Geschäftsberichte

und aussagefähige Haushalts- und Stellenpläne vorlegen.

 

 

 

Weiterhin ist nunmehr ein Schlüssel zur

Mittelverteilung des Landeszuschusses verbindlich festgelegt: Jede

anspruchsberechtigte Gemeinde erhält einen Sockelbetrag von 5% des

Landeszuschusses. Die weiteren Mittel werden im Wege der Prokopfberechnung

verteilt, nachdem der Zentralrat der Juden in Deutschland die Mitgliederzahlen

der Gemeinden bestätigt hat. Außerdem sind Kriterien für Anspruchsleistungen

aus den Staatsleistungen für neue Gemeinden verbindlich geregelt, wie z.B. fünf

Jahre Bestand, eine Mindestzahl von 50 Mitgliedern und ein lebendiges

religiöses Gemeindeleben. Über die Notwendigkeit dieser Neuregelungen bestand

Einigkeit. Willems resümierte: ¿Es geht nunmehr darum, diesen Vertrag mit Leben

zu erfüllen und ein neues Kapitel der Beziehungen zwischen dem Land und der

Jüdischen Gemeinschaft aufzuschlagen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

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