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Jüdische Gemeinschaft
26.01.2006, Magdeburg – 21
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 021/06
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 021/06
Magdeburg, den 26. Januar 2006
Jüdische Gemeinschaft
Willems:
Paraphierung des neuen Vertrages macht den Weg für positive Entwicklung frei
Am Abend des 25.
Januar 2005 haben der Landesverband der Jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts
sowie die Jüdischen Gemeinden zu Magdeburg und zu Dessau sowie die
Synagogengemeinde zu Halle den neu ausgehandelten Staatsvertrag zwischen der
Jüdischen Gemeinschaft und dem Land Sachsen-Anhalt paraphiert. Dieser Termin
kam auf Bitten der Vertragspartner kurzfristig zustande. Die Jüdische Gemeinde
zu Halle hatte keinen Vertreter entsandt. Sie wurde unmittelbar nach der
Paraphierung durch das Kultusministerium unterrichtet und eingeladen, sich
sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse der positiven Entwicklung der
Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt diesem Schritt kurzfristig
anzuschließen.
Das
Kultusministerium wird alle erforderlichen Maßnahmen für eine schnellstmögliche
Inkraftsetzung des neuen Vertrages einleiten, um dem erklärten Willen der
Vertragspartner, die Beziehungen zum Land auf Basis des neuen Vertrages künftig
zu regeln, zu entsprechen. Dieser Vertrag wird den Vertrag vom 23.03.1994
zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt
ersetzen. Staatssekretär Willems begrüßte, dass nunmehr auch Konsens bezüglich
eines Prüfrechtes des Landesrechnungshofes erzielt worden ist. ¿Damit wurde
eine entscheidende Hürde aus dem Weg geräumt¿, erklärte Staatssekretär Willems.
Im übrigen müssen die Gemeinden und der Landesverband jährlich Geschäftsberichte
und aussagefähige Haushalts- und Stellenpläne vorlegen.
Weiterhin ist nunmehr ein Schlüssel zur
Mittelverteilung des Landeszuschusses verbindlich festgelegt: Jede
anspruchsberechtigte Gemeinde erhält einen Sockelbetrag von 5% des
Landeszuschusses. Die weiteren Mittel werden im Wege der Prokopfberechnung
verteilt, nachdem der Zentralrat der Juden in Deutschland die Mitgliederzahlen
der Gemeinden bestätigt hat. Außerdem sind Kriterien für Anspruchsleistungen
aus den Staatsleistungen für neue Gemeinden verbindlich geregelt, wie z.B. fünf
Jahre Bestand, eine Mindestzahl von 50 Mitgliedern und ein lebendiges
religiöses Gemeindeleben. Über die Notwendigkeit dieser Neuregelungen bestand
Einigkeit. Willems resümierte: ¿Es geht nunmehr darum, diesen Vertrag mit Leben
zu erfüllen und ein neues Kapitel der Beziehungen zwischen dem Land und der
Jüdischen Gemeinschaft aufzuschlagen.¿
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