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Beratungsprozess zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung

Auftrag aller Schulen in Sachsen-Anhalt ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler eine ihren/seinen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung sicherzustellen. Hierbei ist eine der Schülerinnen Schüler entsprechende alters- und entwicklungsgerechte Förderung zu gewährleisten. Es ist dabei Aufgabe aller Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit ungünstigen Lernausgangslagen, entwicklungs- oder krankheitsbedingten Lernrisiken im Unterricht individuell so zu fördern, dass sonderpädagogischer Bildungs- und Unterstützungsbedarf nicht entsteht.

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit vermutetem oder bereits festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf basiert auf einem individuellen Förderplan. Grundlage hierfür ist die lernprozessbegleitende pädagogische Diagnostik und ein gelenkter Beratungsprozess zur individuellen Förderung.

Nähere Informationen finden Sie hier:

- Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs- Beratungs und Unterstützungsbedarf

- Runderlass zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung

Für die Dokumentation des Beratungs- und Förderprozesses sind die Formblätter Aa bis F der Formularliste zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung anzuwenden.

Formularliste zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung

Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn die bisherige Lernentwicklung zeigt, dass sie die Bildungsziele der von ihnen besuchten Schulform nur mit sonderpädagogischer Unterstützung erreichen können.

Bei besonderen oder diagnostizierten Lernschwierigkeiten in den Teilleistungsbereichen Lesen, Schreiben, Rechtschreiben oder Rechnen ist in der Regel das Einleiten eines Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht notwendig. Das gilt ebenso für nicht ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache.

Nachteilsausgleich richtig anwenden

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Schwerpunkten emotionale-soziale Entwicklung, Sprache, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Lernen oder geistige Entwicklung festgestellt werden.

Sonderpädagogische Unterstützung findet sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen statt. Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten erörtert, welcher Förderort der geeignete für das jeweilige Kind ist.

Ein Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann vor Schuleintritt von den Personensorgeberechtigten und nach Schuleintritt von den Personensorgeberechtigten oder auch der Schule, die die Schülerin oder der Schüler besucht, gestellt werden.

Unterricht bei Krankheit

Schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die infolge einer längerfristigen (mehr als vier Wochen andauernden oder häufig wiederkehrenden) Erkrankung die Schule nicht besuchen können, erhalten ein Unterrichtsangebot zu Hause oder im Krankenhaus in angemessenem Umfang.

Dieses Unterrichtsangebot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Hinweise zur Organisation von Sonderunterricht