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Das Schulsystem in Sachsen-​Anhalt

Öffentliche Schulen im Sinne des Schulgesetzes sind die Schu­len, deren Träger die Landkreise, die Gemeinden oder das Land sind. Sie sind nichtrechtsfähige öffentliche Anstalten. Schulen in freier Trägerschaft sind die Schulen, deren Träger entweder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind und die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.