Die Grundschule legt die Basis für weiteres Lernen und fördert die persönliche Entwicklung der Kinder. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Kompetenzen sowie der Erwerb von Lesen, Schreiben und Rechnen.
Der erste Schritt im schulischen Bildungsweg
Die Grundschule in Sachsen-Anhalt wird mit verlässlichen Öffnungszeiten geführt. Die Dauer der Öffnung beträgt schultäglich in der Regel fünf und eine halbe Zeitstunde.
Der Besuch der Eingangs- und Ausgangsphase ist freiwillig.
Die Grundschule soll die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder fördern und eine solide Grundlage für das weiterführende Lernen schaffen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Grundschule stehen daher der Erwerb elementaren Wissens und Könnens und die Beherrschung der grundlegenden Kulturtechniken. Die Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen müssen konzentriert erworben und eingeübt werden. Auch in anderen Fächern werden die Kinder an die Ernsthaftigkeit und Systematik des Lernens herangeführt. Der Unterricht im musischen, künstlerischen und sportlichen Bereich bietet viele Zugänge, um sich die Welt zu erschließen und Interessen und Neigungen zu vertiefen. Die Grundschule hat die Aufgabe, auf die unterschiedlichen Lernbedürfnisse und Verhaltensweisen ebenso wie auf die Vorerfahrungen der Kinder einzugehen.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Alle Kinder werden mit Beginn der Schulpflicht in die Grundschule aufgenommen. Je nach Verlauf der individuellen Lernentwicklung haben die Schülerinnen und Schüler ein bis drei Schuljahre Lernzeit bis zum Wechsel in den dritten Schuljahrgang zur Verfügung. Durch diese zeitliche Flexibilität erhalten die Grundschulen die Möglichkeit, Kinder mit unterschiedlichen Lernausgangslagen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, die schulischen Anforderungen erfolgreich zu bewältigen.
Der Englischunterricht ab dem dritten Schuljahrgang ist obligatorischer Bestandteil des Grundschulunterrichts. Primäre Aufgabe des Englischunterrichts in den Schuljahrgängen 3 und 4 ist die Entwicklung elementarer mündlicher Kommunikationsfähigkeit.
Der Besuch einer weiterführenden Schule wird zum Abschluss des ersten Schulhalbjahres der Klasse 4 durch die Personensorgeberechtigten entschieden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten mit dem Halbjahreszeugnis die Unterlagen zur Anmeldung eine weiterführende Schule. Für die Entscheidung zum weiteren Schulbesuch bietet die Grundschule eine Schullaufbahnberatung an. Die Beratung unterstützt die Entscheidung durch die Personensorgeberechtigten beim Antrag an den Schulträger zur Wahl der anschließenden Schulform und konkreten Schule.
Wenn Ihre Vorstellungen von denen der Grundschule abweichen, ist das Eignungsfeststellungsverfahren mit schriftlicher und mündlicher Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik vorgesehen. (Dieses Verfahren steht Ihnen selbstverständlich auch als Ergänzung offen, wenn Ihr Wunsch mit der vorläufigen Empfehlung der Grundschule übereinstimmt.)
Für die Umsetzung der ergänzten Schullaufbahnberatung einschließlich des Eignungsfeststellungsverfahrens im Schuljahr 2025/2026 ist für den 4. Schuljahrgang folgender Terminplan vorgesehen:
Bis 27.06.2025
Information zum Verfahren der Schullaufbahnberatung einschließlich Eignungsfeststellungsverfahren
Bis 22.08.2025
Abfrage zur vorläufigen Wahl zum Besuch der weiterführenden Schule nach dem 4. Schuljahrgang
Bis 26.09.2025
Rückmeldung der Grundschule an die Personensorgeberechtigen zur vorläufigen Empfehlung der weiterführenden Schulform
Bis 02.10.2025
Zurücksendung des unterschriebenen Formulars an die Grundschule
Bis 06.10.2025
Anmeldung der am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beim Landesschulamt durch die Grundschule
04.11.2025
Eignungsfeststellungsverfahren: Schriftliche Leistungserhebung im Fach Deutsch
06.11.2025
Eignungsfeststellungsverfahren: Schriftliche Leistungserhebung im Fach Mathematik
22.11.2025
Eignungsfeststellungsverfahren: Mündliche Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Landtages vom 28.02.2019 (Drs. 7/4036) zur Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen wurde im August 2019 eine Unterarbeitsgruppe des Lehrerhauptpersonalrates, des Grundschulverbandes und der GEW gegründet, die unter fachlicher Begleitung durch das Ministerium für Bildung Vorschläge zur „Überarbeitung der Halbjahreszeugnisse im Grundschulbereich“ erarbeitet hat.
Ziel der Arbeitsgruppe war, ein landeseinheitliches Format zu erarbeiten, welches die Lehrkräfte im Grundschulbereich entlastet, Zustimmung bei den Nutzern findet und langfristig Bestand haben kann. Außerdem war die Zielrichtung, dass als Ersatz der Halbjahreszeugnisse in der Schuleingangsphase ein landesweit einheitliches und standardisiertes Protokoll der Lernentwicklungsgespräche erarbeitet werden sollte. Diese können als neue Formulare zur Dokumentation der Lernentwicklungsgespräche alternativ die bisherigen Halbjahreszeugnisse in der SEP 1 und SEP 2 ersetzen.
Bei einer alternativen Verwendung sollte vor Entscheidung an der jeweiligen Schule die Einführung mit den dortigen Elternräten abgestimmt sowie in der Gesamtkonferenz der Schule beschlossen werden.
Folgende Formulare stehen zur Verfügung, die im beschreibbaren PDF-Format auf dieser Seite wie angegeben digital runtergeladen werden können:
Dokumentationsformulare für die Lernentwicklungsgespräche zum Schulhalbjahr in der
Dokumentationsformulare für die Lernentwicklungsgespräche zum Schulhalbjahr in der
Damit wurde erstmalig zum Schulhalbjahr 2022/2023 die Einführung und Erweiterung des Angebots auf freiwilliger Basis an allen Grundschulen ermöglicht, ohne dass die Schulen einer Verpflichtung zur kurzfristigen Umsetzung nachzukommen haben.
Eine entsprechende Ergänzung erfolgte im
Aufgabe von Diagnostik im schulischen Bezugsrahmen ist es, auf folgende Fragen zu antworten:
- Wo sind Kinder in ihrer Lernentwicklung angekommen?
- Welche Strategien wenden sie bei der Lösung von Aufgaben an?
- Was sollten und möchten sie als Nächstes lernen?
- Welche Unterstützungsangebote benötigen sie dazu?
Der Begriff, unter dem das zusammengefasst werden kann, heißt pädagogische Diagnostik. Pädagogische Diagnostik umfasst alle diagnostischen Tätigkeiten, durch die bei den Kindern Voraussetzungen und Bedingungen planmäßiger Lehr- und Lernprozesse analysiert und Lernergebnisse festgestellt werden, um individuelles Lernen zu optimieren. Sie ist ein Mittel zur Verbesserung pädagogischer Angebote im Unterricht und kann nach diesem Verständnis nicht mehr punktuell oder nur in bestimmten Zeiträumen stattfinden, sondern ist immanent in den Schulalltag eingebunden. Pädagogische Diagnostik ist keine neue Aufgabe, die auf die Grundschule übertragen wird. Sie ist aber anspruchsvoll und sollte stets eine Teamaufgabe sein.
Alle gestellten Diagnosen sind in einem Prozess der erste Schritt und nur dann sinnhaft, wenn sie mit adäquaten Förderangeboten beantwortet werden können. Grundmethoden der pädagogischen Diagnostik umfassen Befragungen, Beobachtungen sowie die Analyse von Tätigkeitsprodukten und sind somit bereits fester Bestandteil der täglichen pädagogischen Praxis.
Vor dem Hintergrund hat eine Fachgruppe aus Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesinstitutes für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA), des Landesschulamtes (LSchA) und des Ministeriums für Bildung die Handreichung mit dem Titel „Pädagogische Diagnostik als Grundbaustein der Arbeit in der Grundschule“ erarbeitet. Diese Handreichung besteht aus drei Teilen (A, B, C).
Nach einer Einleitung mit Begriffsbestimmung und Zielsetzung „Pädagogischer Diagnostik“ finden sich im Teil A zu den Zeiträumen: - Übergang Kita-Schule, - Schuleingangsphase, - Schuljahrgänge 3 und 4 - umfangreiche Hinweise zur Bedeutung und Gestaltung der Diagnostik in den einzelnen Zeiträumen. Diagnose und Förderung werden hierbei in einen gemeinsamen Bezugsrahmen gesetzt. Es werden Unterstützungsangebote vorgestellt, aus denen Grundschulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit selbst auswählen können.
Im Teil B wird das Instrument des Kompetenzportfolios als eine vielversprechende Möglichkeit vorgestellt, die Lernentwicklung eines Kindes ergebnis- und lernprozessbegleitend zu dokumentieren. Ausgehend von einer Begriffsbeschreibung, Ausführungen zu Prinzipien, die zugrunde gelegt werden sowie Aussagen zum inhaltlichen Aufbau und zum Gewinn für Lehrkräfte, die sich für die Arbeit mit diesem Instrument entscheiden, besteht der Hauptteil aus einzeln abrufbaren Formblättern. Diese können zur Vor- und Nachbereitung von Lernentwicklungsgesprächen verwendet werden. Die hier beschriebene Vorgehensweise ermöglicht es, Kinder und Eltern von Beginn an in die Reflexion von Lernprozessen einzubeziehen und auf dieser Grundlage so früh wie möglich Förderung anzubieten, wenn Schwierigkeiten beobachtet werden. Der gemeinsame Dialog gestattet es, dass sich alle am Lernprozess Beteiligten darüber austauschen,
- wer in welchem Zeitfenster für welche Aufgabe Verantwortung übernimmt,
- wann man sich wieder trifft, um darüber zu sprechen, was man von dem, was man sich vorgenommen hatte erreicht hat.
Mit einem Kompetenzportfolio können viele bisher parallel und oft auch sehr aufwändig zu erstellenden Unterlagen gebündelt und ersetzt werden.
Teil C enthält speziell für diese Veröffentlichung geschriebene Texte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Pädagogen und Eltern, die das Thema Pädagogische Diagnostik aus ihrer Perspektive beschreiben.
Grundsätzliches Anliegen dieser Handreichung ist es, die Grundschule zu entlasten und in ihrer Expertenrolle zu stärken.
Alle Grundschulen haben mit der Handreichung ein verbindliches Arbeitsmaterial erhalten, das eine praxisnahe und schulspezifische Nutzung ermöglich.
Die Handreichungen im Überblick
Teil B - Formulare
Teil I - Schuleingangsphase
Teil II - Schuljahrgänge 3 und 4
