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Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt

Als Schulen in freier Trägerschaft werden die Schulen bezeichnet, deren Träger entweder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts oder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sind, die die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen; ihre Rechtsverhältnisse bestimmen sich nach den Vorschriften des Ersten Teils Dritter Abschnitt (§§ 14 bis 18g) des Schulgesetzes. 

Danach wirken die Schulen in freier Trägerschaft neben den öffentlichen Schulen bei der Erfüllung des Bildungsauftrages im Rahmen des Artikels 28 der Landesverfassung und des Artikels 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes eigenverantwortlich mit.

Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.

Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie hier