Regelbetrieb und Präsenzpflicht
Im neuen Schuljahr starten alle Schulen im Regelbetrieb, es gilt Präsenzpflicht. Die Umsetzung der allgemeinen Schulpflicht erfolgt mittels der Durchführung des Präsenzunterrichts bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte – hier der Rahmenplan-HIA-Schule.
Testpflicht
Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr. Zu Beginn des Schuljahres werden die Testungen öfter durchgeführt, auch um mögliche Infektionen von Reiserückkehrern zu identifizieren. Am ersten Schultag gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie dem Schulpersonal die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen. In den darauffolgenden zwei Wochen wird dreimal wöchentlich getestet. Ab der 38. KW wird der bekannte Testrhythmus zweimal in der Woche wiederaufgenommen. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene.
Der Testnachweis erfolgt entweder über einen in der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest oder durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die verbindliche Testung gilt für alle Schulformen, auch für Grundschulen.
Wenn die Schülerin oder der Schüler in der Schule getestet werden soll und noch nicht volljährig ist, ist eine Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests bei Schülerinnen und Schülern zu unterzeichnen. Diese finden Sie hier.
Sollen die Selbst-Tests im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, sind die Tests von den Erziehungsberechtigen abzuholen und es ist ein Empfangsbekenntnis zur Aushändigung von Antigen- Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus zur Durchführung in der privaten Häuslichkeit zu unterzeichnen. Dieses finden Sie hier.
Die qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus steht hier zum Download zur Verfügung.
Eine Handreichung der Schulpsychologie ist ebenfalls hier verfügbar.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier. (Stand: 25. August 2021).
Maskenpflicht
Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen im Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht während des Unterrichts. Ferner besteht im Freien keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Informationsmaterialien zu SARS-CoV-2 Schutzimpfungen von Kindern und Jugendlichen
Die aktuellen Entwicklungen sowie die landesweit niedrigen Infektionszahlen könnten den Eindruck vermitteln, dass sich die Pandemie in der Sommerpause befindet. Gleichwohl zeigen die Erfahrungen des letzten Jahres, dass ein Aufflammen des Pandemiegeschehens in den Herbstmonaten - auch durch das Eintragen von Infektionen durch Reiserückkehrer - nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem macht die Ausbreitung der Delta-Variante von SARS-CoV-2 weitere Erwägungen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler dringend erforderlich.
Hauptziel ist es, auch mit Blick auf das Ende der Schulferien am 01.09.2021 und die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in die Klassenzimmer, einen regulären und vor allem sicheren Unterricht gewährleisten zu können. In diesem Zusammenhang stellen nicht nur Hygieneregeln und regelmäßiges Testen sondern auch Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 einen zentralen Faktor in der Pandemiebewältigung dar. Daher wird an alle Eltern und Kinder bzw. Jugendlichen appelliert, sich über die Möglichkeiten und Wege der Impfung gegen SARS-CoV-2 zu informieren und diese Angebote entsprechend wahrzunehmen. So können alle mit einem guten und sicheren Gefühl in das neue Schuljahr starten.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich am 16. August für Corona-Impfungen für alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren ausgesprochen.
Sollten Sie bisher unentschlossen sein, haben Sie die Möglichkeit, auf ein breit angelegtes Informationsangebot bezüglich der Impfung von Kindern und Jugendlichen zurückzugreifen. So erhalten Sie auf der Homepage des Robert Koch Instituts (RKI) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mehrsprachige Angebote und Hintergrundinformationen zu diesen Themen.
Die beigefügte kurze Zusammenfassung der verfügbaren Materialien kann Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen. Ferner wird es ab sofort eine Vielzahl von Sonderimpfaktionen inkl. entsprechender Beratungsangebote seitens der Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten geben. Genauere Informationen über etwaige Angebote in Ihrer Nähe entnehmen Sie bitte den örtlichen Medien.
Lüften und technische Unterstützung zur Luftreinhaltung
Die regelmäßige Lüftung über die Fenster ist die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie zur Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft. Es ist auf eine intensive Lüftung aller genutzten Räume zu achten. Zu Beginn und nach Ende des Schultags sowie in allen Pausen sind alle genutzten Unterrichtsräume zu lüften.
Während des Unterrichts ist mindestens alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über fünf Minuten vorzunehmen.
Das Land Sachsen-Anhalt plant, alle Unterrichtsräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit mit einem mobilen Luftreinigungsgerät auszustatten. Dazu hat das Bundeskabinett am 14. Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Beschaffung finanziell zu unterstützen. Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen mit Kindern unter 12 Jahren gedacht. Eine entsprechende Erhebung der Anzahl an Unterrichtsräumen nach Kategorie 2 aus innenraumhygienischer Sicht des Umweltbundesamtes wurde über die Schulträger in Auftrag gegeben. Die Bundesförderung soll den freien und kommunalen Trägern der Einrichtungen zugutekommen. Die Verhandlungen mit dem Bund über eine Verwaltungsvereinbarung laufen derzeit noch. Eine entsprechende Förderrichtlinie für die Schulträger wird gerade vorbereitet.
Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, Schulen mit CO2-Ampeln auszustatten. Den Schulträgern wurde die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mittels Minister-Schreiben übersandt. Das Land stellt dafür rund 6,3 Millionen Euro zur Verfügung.






