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Individuelle und sonderpädagogische Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten, Bedürfnisse und Entwicklung. Ziel ist es, bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen.

Sonderpädagogische Unterstützung gestalten

Auftrag aller Schulen in Sachsen-Anhalt ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler eine ihren/seinen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung sicherzustellen. Hierbei ist eine alters- und entwicklungsgerechte Förderung zu gewährleisten. Es ist dabei Aufgabe aller Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit ungünstigen Lernausgangslagen, entwicklungs- oder krankheitsbedingten Lernrisiken im Unterricht individuell so zu fördern, dass sonderpädagogischer Bildungs- und Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit nicht entsteht.

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit vermutetem oder bereits festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf basiert auf einem individuellen Förderplan. Grundlage hierfür ist die lernprozessbegleitende pädagogische Diagnostik und ein gelenkter Beratungsprozess zur individuellen Förderung.

Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn die bisherige Lernentwicklung zeigt, dass sie die Bildungsziele der von ihnen besuchten Schulform nur mit sonderpädagogischer Unterstützung erreichen können.

Bei besonderen oder diagnostizierten Lernschwierigkeiten in den Teilleistungsbereichen Lesen, Schreiben, Rechtschreiben oder Rechnen ist in der Regel das Einleiten eines Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht notwendig. Das gilt ebenso für nicht ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache.

Broschüre "Nachteilsausgleich richtig anwenden"
  • § 1 Abs. 3a, § 8, § 39 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
  • Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs- Beratungs und Unterstützungsbedarf
  • Runderlass zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung
  • Handreichung zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten und zum Sonderpädagogischen Feststellungsverfahren an den Schulen in Sachsen-Anhalt

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Schwerpunkten emotionale-soziale Entwicklung, Sprache, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Lernen oder geistige Entwicklung festgestellt werden.

Sonderpädagogische Unterstützung findet sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen statt. Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten erörtert, welcher Förderort der geeignete für das jeweilige Kind ist.

Ein Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann vor Schuleintritt von den Personensorgeberechtigten und nach Schuleintritt von den Personensorgeberechtigten oder auch der Schule, die die Schülerin oder der Schüler besucht, gestellt werden.

An Förderschulen können verschiedene Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben werden.

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die an Förderschulen lernen und einen gymnasialen Abschluss anstreben, wechseln dazu in den gemeinsamen Unterricht und nehmen zielgleich am Unterricht an einem Gymnasium oder der entsprechenden Angebote einer Gesamt- oder Gemeinschaftsschule teil. Sie können auch den Schulbesuch an einer Förderschule mit gymnasialem Bildungsgang in einem anderen Bundesland beim Landesschulamt beantragen.

Es gibt in der Bundesrepublik mehrere gymnasiale Angebote für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf im Sehen. Das Landesschulamt stimmt mit den Personensorgeberechtigten den weiteren Schulbesuch ab, um u. a. Zeitpunkt, Wohnort, Fördermöglichkeiten und Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hier ist eine individuelle Beratung sinnvoll.

Der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) ist wesentlicher Ansprechpartner im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren. Die im MSDD tätigen Lehrkräfte haben spezielle Zuständigkeiten und arbeiten im Auftrag des Landesschulamtes.

Der MSDD nimmt alle Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs entgegen. Jede Antragstellung wird hinsichtlich ihrer Berechtigung geprüft. Dazu benötigt der MSDD entsprechende Zuarbeiten durch die Schulen und die Eltern, so z. B. den pädagogischen Bericht, medizinische oder therapeutische Gutachten/Berichte (wenn vorhanden), Beobachtungsprotokolle aus dem Unterricht oder einer Kindereinrichtung, Aussagen zu bisher genutzten Förderangeboten und deren Ergebnissen u.a.m.

Bestätigt die Antragsprüfung die Notwendigkeit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, sind ggf. weitere Informationen über Beobachtung, Gespräche oder ausgewählte Verfahren erforderlich. Hierzu wird der MSDD unter Umständen weitere sonderpädagogische Lehrkräfte hinzuziehen.

Der MSDD erarbeitet aus der Gesamtheit der Unterlagen eine Entscheidungsgrundlage für das Landesschulamt, welche mit den Personensorgeberechtigten erörtert und von ihnen unterzeichnet wird. Besteht im Ergebnis des Feststellungsverfahrens ein sonderpädagogischer Förderbedarf, geben die Personensorgeberechtigten schriftlich zur Kenntnis, ob die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht oder an einer Förderschule erfolgen soll.

Den Beschulungsbescheid erstellt das Landesschulamt.

Darüber hinaus ist der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig, wenn es an den Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung, zur Unterrichtsgestaltung bzw. Schulorganisation gibt.

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner des MSDD

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die infolge einer längerfristigen (mehr als vier Wochen andauernden oder häufig wiederkehrenden) Erkrankung die Schule nicht besuchen können, erhalten ein Unterrichtsangebot zu Hause oder im Krankenhaus in angemessenem Umfang.

Dieses Unterrichtsangebot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme.

Hinweise zur Organisation von Sonderunterricht

Formularliste zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung
Pädagogischer Bericht (Vorschulalter) Pädagogischer Bericht (Schule) Lern- und Verhaltensanalyse Ergebnisprotokoll zur Einzelfallbesprechung Antrag Feststellungsverfahren Stellungnahme MSDD Schweigepflichtentbindung

Für die Dokumentation des Beratungs- und Förderprozesses sind die Formblätter Aa bis F der Formularliste zur individuellen und sonderpädagogischen Förderung anzuwenden.