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Sachsen-Anhalt hat mit verschiedenen Religionsgemeinschaften Staatsverträge geschlossen. Sie regeln die Zusammenarbeit und bilden eine wichtige Grundlage des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.

Vereinbarungen zwischen Land und Religionsgemeinschaften

In den 1990er Jahren schlossen das Land und einzelne Religionsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt Kirchenverträge ab. Diese wurden durch Gesetze flankiert, so dass die einzelnen Verträge den Status eines Staatsvertrages erhielten.

Mit den Evangelischen Landeskirchen Sachsen-Anhalts fand die Vertragsunterzeichnung am 15. September 1993 statt. Das Gesetz zu diesem Vertrag ist vom 3. Februar 1994.

Aktuelle Gesamtausgabe des Staatsvertrages

Der Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit dem Heiligen Stuhl (römisch-katholische Kirche) besteht seit dem 15. Januar 1998. Das Gesetz dazu wurde am 31. März 1998 verabschiedet.

Aktuelle Gesamtausgabe des Staatsvertrages

Am 20. März 2006 wurde der bisherige Vertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23. März 1994 (Gesetz vom 5. Juli 1994) erstmalig erneuert. Die Verabschiedung des Gesetzes zum Vertrag erfolgte am 4. August 2006. Die Evaluierung im Jahr 2025 ergab Änderungsbedarfe zum Vertragswerk. Der Änderungsvertrag wurde am 12.12.2025 durch den damaligen Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff und den Vertreterinnen und Vertretern des Landesverbands und der jüdischen Gemeinden unterzeichnet. Die Ratifikation durch den Landtag erfolgte am 4. Mai 2026.