Kulturelle Bildung stärkt Kreativität, Ausdrucksfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie verbindet Unterricht, Schulkultur und Kooperationen mit außerschulischen Partnern.
Schule und Kultur verbinden
Kulturelle Bildung ist Allgemeinbildung, die es jedem Menschen ermöglichen soll, sich zu entfalten, an der Gesellschaft teilzuhaben und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Zentrales Ziel ist die Entwicklung von Kreativität und eigenem subjektiven Ausdrucksvermögen. Der Zugang zu kultureller Bildung ist gemäß der UNESCO Menschenrechtskonvention (Artikel 22 ff.) ein allgemeingültiges Menschenrecht.
Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt definiert in seinem Erziehungs- und Bildungsauftrag den Wert der freien Entfaltung der Persönlichkeit und Begabung (§1 Abs. 2 Nr. 3) und bettet damit die kulturelle Bildung in ihrer ganzen Vielfalt in die pädagogische Gesamtaufgabe von Schule ein.
Musik- und Kunstunterricht, aber auch die Fächer Deutsch; Geschichte bilden das Herzstück in der Vermittlung von kulturellen Kompetenzen. Kulturelle Bildung insgesamt versteht sich aber auch als fächerübergreifendes Prinzip, das die alltäglichen Umgangsformen ebenso einschließt wie das alljährliche Schulfest.
Die Schulen in Sachsen-Anhalt haben seit vielen Jahren die Möglichkeit, den obligatorischen Fachunterricht mit Methoden kultureller Bildung schulintern umzusetzen und mit externen Partnern verschiedener kultureller Sparten ihrer Region interessanter und lebendiger zu gestalten.
Das Land fördert dazu regelmäßig die Kooperation der Schulen mit außerschulischen Partnern. Interessierte Kooperationspartner stellen ihre Anträge über die zuständige Bewilligungsbehörde – Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
