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Pressemitteilungen - Archiv

Minister Tullner besucht Lerncamp in Naumburg

11.08.2021, Magdeburg – 49/2021

  • Bildungsministerium

Bildungsminister Marco Tullner hat am heutigen Mittwoch ein Lerncamp in der Jugendherberge in Naumburg besucht, das vom 8. bis 13. August stattfindet.

„Alle an Schule Beteiligten haben in diesem besonderen Schuljahr Enormes geleistet, um den Herausforderungen der Pandemie zu begegnen. Uns ist bewusst, dass trotz des hohen Engagements und des Einsatzes der Lehrkräfte und Elternhäuser nicht alle Schülerinnen und Schüler vom Distanzunterricht gleichermaßen profitieren konnten. Lerncamps sind daher eine geeignete Maßnahme, um entstandene Lerndefizite auszugleichen“, so Bildungsminister Marco Tullner.

Das Ministerium für Bildung hat die Lerncamps in Kooperation mit dem Jugendherbergsverband und dem Landesverband der Volkshochschulen zunächst als Pilotprojekt für die Sommerferien aufgesetzt. Damit sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, den Anschluss an das kommende Schuljahr 2021/2022 zu verbessern und gut vorbereitet in das neue Schuljahr zu starten. Zielgruppe für die Lerncamps während der Sommerferien sind Schülerinnen und Schüler in den 7. und 8.  Schuljahrgängen des Schuljahres 2020/2021 der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. An drei Jugendherbergs-Standorten finden die fünftägigen Lerncamps für je ca. 20 Schülerinnen und Schüler statt. Neben täglichen vier Unterrichtseinheiten vornehmlich in den Kernfächern, die sich an den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler orientieren, werden an den Nachmittagen freizeitorientierte Angebote vorgehalten, die auch das soziale Miteinander fokussieren und stärken sollen. „So wird sichergestellt, dass die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler trotz des Unterrichts auch die wohlverdiente Erholung finden, die sie nach diesem Schuljahr benötigen“, so Tullner weiter.

Im Nachgang wird die Umsetzung der Lerncamps gemeinsam mit den Kooperationspartnern ausgewertet, um zu beurteilen, inwiefern sie in künftigen Ferien auch in einem größeren Umfang und ggf. mit Schwerpunktsetzungen für den Ausgleich von Teildefiziten vorzuhalten sind.

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