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Pressemitteilungen - Archiv

Sachsen-Anhalt regelt Schulbetrieb bis zu den Sommerferien

29.05.2020, Magdeburg – 27

  • Bildungsministerium

 

 

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Nach

dem Beschluss der 6. Eindämmungsverordnung durch die Landesregierung ergeben

sich für die Schulen weitere Veränderungen, die voraussichtlich bis zum Ende

des Schuljahres gelten werden. Ein entsprechender Erlass wurde am Freitag an

die Schulen in Sachsen-Anhalt versandt.

 

 

 

Die

Grundschulen starten am 02. Juni nach

den Pfingstferien in einem Wechselmodell zwischen Präsenz- und Fernunterricht.

Die Schulen haben dann ab dem 08. Juni die Möglichkeit, zu einem

eingeschränkten Regelbetrieb zurückzukehren und dauerhaft alle Schülerinnen und

Schüler in den Schulen zu unterrichten. Abweichungen vom Mindestabstandsgebot

sind zulässig, soweit dies für die Unterrichtsorganisation unvermeidbar ist.

Die Klassen werden in festen Gruppen mit konkreten Ansprechpartnern unterrichtet.

Ein Zusammentreffen der Gruppen ist zu vermeiden. Das gilt auch für die

Unterrichtspausen, sowie nach Möglichkeit für die Zeit vor und nach dem

Präsenzunterricht.

 

Spätestens

ab dem 15. Juni soll dieser Prozess an allen Grundschulen in Sachsen-Anhalt

abgeschlossen sein. ?Auch, wenn alle Kinder wieder in die Grundschulen

zurückkehren können, wird das noch kein ganz regulärer Betrieb sein.

Gleichzeitig sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiter von

zentraler Bedeutung?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.

 

 

 

Alle

weiterführenden Schulen starten am 02. Juni ebenfalls mit dem vor den

Pfingstferien verabredeten Wechselmodell. Zwischen dem 08. und 15. Juni werden

die Schulen zu einer einfachen Teilung der Gruppen übergehen. ?Der Unterricht

erfolgt im regelhaften Wechselmodell und soll eine möglichst hohe Präsenz der

Schülerinnen und Schüler in den Schulen ermöglichen?, so Tullner.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eltern, die Bedenken wegen

des Infektionsgeschehens haben, können eine Beschulung ihrer Kinder im

Fernunterricht beantragen. Der Antrag erfolgt durch eine begründete Erklärung

gegenüber der Schule und kann jederzeit von den Eltern widerrufen werden. Die

Schülerinnen und Schüler werden mit Unterrichtsmaterialien versorgt und in die

pädagogischen Angebote eingebunden.

 

 

 

Der Bildungsminister kündigte

an, nach den Pfingstferien die Erfahrungen mit freiwilligen Lernangeboten

überprüfen zu wollen. ?Wir werden diese Erfahrungen nun intensiv auswerten und

mit den Schulen besprechen, ob und wie eine Wiederholung dieser Angebote in den

Sommerferien möglich sein kann.?

 

 

 

Der

Schulbetrieb wird auch in den kommenden Wochen noch maßgeblich durch die

Infektionsschutzmaßnahmen geprägt sein. ?Der Gesundheitsschutz steht nach wie

vor an erster Stelle. Aber wir wollen die bestehenden Möglichkeiten nutzen, um

unseren Schülerinnen und Schülern wieder einen möglichst regulären Schulbesuch

zu ermöglichen?, erklärte Bildungsminister Tullner.  

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de