Pressemitteilungen - Archiv
Sachsen-Anhalt regelt Schulbetrieb bis zu den Sommerferien
29.05.2020, Magdeburg – 27
- Bildungsministerium
v:* {behavior:url(#default#VML);}
o:* {behavior:url(#default#VML);}
w:* {behavior:url(#default#VML);}
.shape {behavior:url(#default#VML);}
14.00
Normal
0
false
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
Nach
dem Beschluss der 6. Eindämmungsverordnung durch die Landesregierung ergeben
sich für die Schulen weitere Veränderungen, die voraussichtlich bis zum Ende
des Schuljahres gelten werden. Ein entsprechender Erlass wurde am Freitag an
die Schulen in Sachsen-Anhalt versandt.
Die
Grundschulen starten am 02. Juni nach
den Pfingstferien in einem Wechselmodell zwischen Präsenz- und Fernunterricht.
Die Schulen haben dann ab dem 08. Juni die Möglichkeit, zu einem
eingeschränkten Regelbetrieb zurückzukehren und dauerhaft alle Schülerinnen und
Schüler in den Schulen zu unterrichten. Abweichungen vom Mindestabstandsgebot
sind zulässig, soweit dies für die Unterrichtsorganisation unvermeidbar ist.
Die Klassen werden in festen Gruppen mit konkreten Ansprechpartnern unterrichtet.
Ein Zusammentreffen der Gruppen ist zu vermeiden. Das gilt auch für die
Unterrichtspausen, sowie nach Möglichkeit für die Zeit vor und nach dem
Präsenzunterricht.
Spätestens
ab dem 15. Juni soll dieser Prozess an allen Grundschulen in Sachsen-Anhalt
abgeschlossen sein. ?Auch, wenn alle Kinder wieder in die Grundschulen
zurückkehren können, wird das noch kein ganz regulärer Betrieb sein.
Gleichzeitig sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiter von
zentraler Bedeutung?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Alle
weiterführenden Schulen starten am 02. Juni ebenfalls mit dem vor den
Pfingstferien verabredeten Wechselmodell. Zwischen dem 08. und 15. Juni werden
die Schulen zu einer einfachen Teilung der Gruppen übergehen. ?Der Unterricht
erfolgt im regelhaften Wechselmodell und soll eine möglichst hohe Präsenz der
Schülerinnen und Schüler in den Schulen ermöglichen?, so Tullner.
Eltern, die Bedenken wegen
des Infektionsgeschehens haben, können eine Beschulung ihrer Kinder im
Fernunterricht beantragen. Der Antrag erfolgt durch eine begründete Erklärung
gegenüber der Schule und kann jederzeit von den Eltern widerrufen werden. Die
Schülerinnen und Schüler werden mit Unterrichtsmaterialien versorgt und in die
pädagogischen Angebote eingebunden.
Der Bildungsminister kündigte
an, nach den Pfingstferien die Erfahrungen mit freiwilligen Lernangeboten
überprüfen zu wollen. ?Wir werden diese Erfahrungen nun intensiv auswerten und
mit den Schulen besprechen, ob und wie eine Wiederholung dieser Angebote in den
Sommerferien möglich sein kann.?
Der
Schulbetrieb wird auch in den kommenden Wochen noch maßgeblich durch die
Infektionsschutzmaßnahmen geprägt sein. ?Der Gesundheitsschutz steht nach wie
vor an erster Stelle. Aber wir wollen die bestehenden Möglichkeiten nutzen, um
unseren Schülerinnen und Schülern wieder einen möglichst regulären Schulbesuch
zu ermöglichen?, erklärte Bildungsminister Tullner.
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de