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Schulen in Sachsen-Anhalt starten am 23.04. mit Prüfungsvorbereitungen / Tullner: Zeitpläne für Abschlussprüfungen bleiben erhalten
17.04.2020, Magdeburg – 16
- Bildungsministerium
Die Schulen in Sachsen-Anhalt beginnen am kommenden
Donnerstag (23.04.) mit den Prüfungsvorbereitungen. Dazu werden alle Schulen,
in denen Abschlussjahrgänge beschult werden, den Betrieb aufnehmen und
prüfungsvorbereitenden Unterricht durchführen.
Dies gilt für:
Sekundarstufe I
Jahrgangsstufen 9 und 10 der
Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte, der Förderschulen für Gehörlose
und Hörgeschädigte, der Förderschulen für Körperbehinderte, der Förderschulen
mit Ausgleichsklassen, der Sekundarschulen, der Gemeinschaftsschulen, der
Gesamtschulen
Sekundarstufe II
Abschlussjahrgangsstufe der
Qualifikationsphase der Gymnasien, der Gesamtschulen, der beruflichen
Gymnasien
Berufliche Abschlüsse
Abschlussklassen der
Schulformen Berufsvorbereitungsjahr, Einjährige und mehrjährige
Berufsfachschulen, Gesundheitsfachberufe, Fachoberschulen, Fachschulen;
Auch Auszubildende in dualen Berufen
mit Blockunterricht können aufgenommen werden, wenn es schulorganisatorisch
möglich ist.
Der
prüfungsvorbereitende Unterricht wird schulintern organisiert und wird auf die
entsprechenden Prüfungsfächer der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Die
Organisation für die Abschlussjahrgangsstufe des Abiturs konzentriert die
verbleibende Zeit auf den Notenschluss und eine fokussierte
Prüfungsvorbereitung in den schriftlichen Prüfungsfächern.
Zusätzlich
werden weiterhin die Notbetreuung vorgehalten sowie Unterrichtsangebote für
Schülerinnen und Schüler angeboten, die die Schulen derzeit noch nicht besuchen
können. Ein entsprechender Erlass wurde gestern an alle Schulen in
Sachsen-Anhalt verschickt.
?Wir
gehen einen ersten behutsamen Schritt bei der Schulöffnung und sichern damit
die Prüfungen im Interesse aller Schülerinnen und Schüler ab. Es werden daher
reguläre Abschlüsse vergeben. Gleichzeitig können wir, aufgrund der geringen
Schülerzahlen an den jeweiligen Schulen, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen
gemeinsam mit den Schulträgern gewährleisten?, sagte Bildungsminister Marco
Tullner. Die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen wie geplant am 04. Mai, Prüfungen für den Realschulabschluss starten
am 11. Mai.
Die
Schulen sind angehalten sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, die die aktuelle
Eindämmungsverordnung des Landes vorsieht einzuhalten. Dazu zählt
beispielsweise der Mindestabstand von 1,5m. Entsprechend der örtlichen
Gegebenheiten werden die Gruppengrößen angepasst. Darüber hinaus wurden
Hygiene- und Reinigungspläne erstellt. Den Schulen werden darüber hinaus
Schutzmasken und Desinfektionsmittel als Grundversorgung zur Verfügung
gestellt.
?Ich
bin Ministerin Grimm-Benne sehr dankbar, dass wir den Schulen die
entsprechenden Materialien zur Verfügung stellen können. Gemeinsam mit den
Schulträgern nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst?, erklärte
Bildungsminister Tullner.
Die
Planung des Einsatzes der Lehrkräfte wird durch die jeweiligen Schulleitungen
organisiert. Der Einsatz von Lehrkräfte, die selbst ein erhöhtes Risiko für
eine Infektion tragen, soll möglichst vermieden oder nur mit äußerster
Sensibilität und unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen erfolgen.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind aufgefordert, dies bei der
Schulleitung anzuzeigen und durch ein entsprechendes ärztliches Attest zu
belegen. Der arbeitsmedizinische Dienstleister für pädagogisches Personal des
Landes steht dafür ab dem 20. April 2020 zur Verfügung.
Die
schwierigen Bedingungen der Prüfungsvorbereitung durch die Schulschließung
sollen berücksichtigt werden, in dem die Lehrkräfte ausdrücklich zur Ausübung
ihres pädagogischen Ermessens ermutigt werden.
Am
dem 04. Mai wird die Beschulung auf abschlussrelevante Jahrgänge des kommenden
Schuljahres ausgeweitet.
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