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Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung

Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen aufgehoben

16.03.2021, Magdeburg – 10/2021

  • Bildungsministerium

Sachsen-Anhalt hat heute die Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen aufgehoben. Die Schulen in Sachsen-Anhalt wurden heute mit einem Erlass darüber informiert, dass die Regelungen unmittelbar zur Anwendung kommen. Die entsprechende Anpassung der Eindämmungsverordnung wird auf den Weg gebracht.

„Wir wollen damit den vielfältigen und berechtigten Interessen der Elternschaft gerecht werden. Ziel ist es weiterhin, soviel Beschulungsangebote wie möglich zu unterbreiten. Dennoch muss man akzeptieren, dass Eltern aus verschiedenen Gründen von einem Schulbesuch ihrer Kinder in Pandemiezeiten absehen wollen. Bisher haben die Schulleitungen im Einzelfall entschieden. Diese Vorgänge werden nun durch ein einfaches Verfahren ersetzt“, erklärt Bildungsminister Marco Tullner.

Die Entscheidung der Erziehungsberechtigten ist den Schulen schriftlich anzuzeigen und für die jeweilige Woche verbindlich. Das heißt, die Schulpflicht kann in einer Woche je nach Anmeldung entweder durch Präsenzunterricht in der Schule oder durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt werden.

Die Aufhebung der Präsenzpflicht bedeutet, dass regulärer Präsenzunterricht angeboten wird, die Teilnahme daran jedoch nicht verpflichtend ist. Das bedeutet aber nicht, dass damit die Schulpflicht aufgehoben ist. Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung der Erziehungsberechtigten in der Betreuung zu Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung, aber auch die digitale Teilnahme am regulären Unterricht der Schule ist denkbar, wenn dies gewährleistet werden kann. Ein Anspruch auf Notbetreuung bzw. Distanzunterricht besteht aber nicht.

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