Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit 20.090.891 Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ den Ersatzneubau der Grundschule Osterweddingen mit integrierter Turnhalle.
Bildungsminister Jan Riedel hat heute den Fördermittelbescheid an die Gemeinde Sülzetal übergeben.
Bildungsminister Jan Riedel: „Mit mehr als 20 Millionen Euro unterstützen wir in Osterweddingen ein großes und für die Gemeinde wichtiges Schulbauprojekt. Der Ersatzneubau schafft zeitgemäße Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler und verbindet Schule und Sport unter einem Dach. Damit investieren wir nachhaltig in den Schulstandort und in die Bildungsinfrastruktur der Gemeinde Sülzetal.“
Jörg Methner, Bürgermeister der Gemeinde Sülzetal: „Natürlich bin ich der Landesregierung sehr dankbar für diese großartige Unterstützung. Dieses Geld ist eine Investition in die Zukunft und unsere Zukunft sind unsere Kinder. Mit dem neuen Campus schaffen wir beste Voraussetzungen für Bildung, Sport und Gemeinschaft. Damit wird das Sülzetal noch attraktiver und es lohnt sich, hier zu lernen, zu leben und zu bleiben.“
Ziel der Förderung ist es, bestehende infrastrukturelle Defizite im Bildungsbereich abzubauen und Investitionen der Kommunen in die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen.
Sachsen-Anhalt erhält aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,61 Milliarden Euro.
Mit Beschluss des Landtages Sachsen-Anhalts wurden aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes 83,9 Millionen Euro an Finanzhilfen für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Das Ministerium für Bildung hat zur Umsetzung dieser Fördermittel die „Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Bildungsbereich in Sachsen-Anhalt aus dem Sondervermögen Infrastruktur“ erarbeitet.
Gefördert werden insbesondere Investitionen in Schulgebäude und -anlagen – etwa Neubauten, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen – sowie die Ausstattung von Schulen mit Mobiliar, Materialien und Geräten. Die Förderung kann bei Baumaßnahmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
