Schulbetrieb ab 1. März 2021

Ab dem 1. März 2021 gilt: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner, wird an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt. Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und die berufsbildenden Schulen sowie für die Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Für die Abschlussklassen des Produktiven Lernens sollte der Präsenzunterricht an 3 Tagen an den Praxislernorten stattfinden, sofern der Praxislernort über ein Hygienekonzept verfügt. Für Schülerinnen und Schüler, die keinen Praxislernort besuchen können, wird ein gesonderter Wochenplan entwickelt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler durch die Schulen zu gewährleisten.
Ab dem 8. März 2021 gilt darüber hinaus: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt der Unterricht wieder im Regelbetrieb statt.
Das Ministerium für Bildung gibt auf der Basis der 7-Tages-Inzidenz der vorherigen sieben Tage jeweils am Donnerstag bekannt, welche der vorstehenden Regelungen in der folgenden Woche für die Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten angewandt werden.
Der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land während der Corona-Pandemie wurde zum 22. Februar 2021 neu gefasst.
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Pressemitteilungen
Bildungsministerium fördert Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ Sachsen-Anhalt der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung mit 540.000 Euro
Bildungsministerium fördert Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ Sachsen-Anhalt der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung mit 540.000 Euro
04.09.2020, Magdeburg – 47/2020
- Bildungsministerium
Bildungsminister Marco Tullner überbrachte am heutigen Freitag in Magdeburg einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 540.000 Euro an die Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ Sachsen-Anhalt der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
Bildungsminister Marco Tullner überbrachte am heutigen Freitag in Magdeburg einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 540.000 Euro an die Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ Sachsen-Anhalt der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS). Mit dieser Summe fördert das Bildungsministerium bis zum Ende des Jahres 2022 die weitere Unterstützung der Ganztagsschulen sowie die Evaluierung und künftige Gestaltung von Ganztagsangeboten.
Bildungsminister Tullner lobt die Zusammenarbeit mit der Serviceagentur „Ganztägig Lernen“ und formuliert seine Erwartungen an diese projektbezogene Förderung: „Wichtige Themen brauchen kontinuierliche Strukturen. Mit dieser Förderzusage setzen wir auch künftig auf die fachliche Beratung und Begleitung und damit auf die Expertise der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung bei der Unterstützung des Ganztages an unseren Schulen. Ich bin überzeugt, dass die Fortsetzung dieser bewährten Kooperation aussagekräftige Evaluationsergebnisse zum Ganztag in Sachsen-Anhalt und natürlich neue Impulse für dessen künftige Ausrichtung ergeben wird.“
Frank Hinte, Geschäftsführer der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung: „In Ganztagsschulen entdecken und entwickeln Schülerinnen und Schüler eigene Interessen oder Stärken, auf die sie in ihrem Leben und späteren Beruf bauen können. Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig es darüber hinaus ist, dass Schulen auch Angebote zum Erwerb von Selbstlernkompetenzen machen. Vor allem Kinder aus ländlichen Regionen, aus bildungsbenachteiligten Familien und mit Lern- und Motivationsschwierigkeiten profitieren von Ganztagsschulen.“
Mit der Zuwendung sind u. a. folgende Schwerpunktaufgaben der Serviceagentur unter der Zielsetzung „Gemeinsam stark im Ganztag – Gemeinsam stark vor Ort“ zu realisieren:
- Fachliche Beratung und Begleitung der Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung des neuen Ganztagserlasses sowie bei der Selbstevaluierung gemäß dem mit dem Ministerium für Bildung abgestimmtem Evaluierungstool
- Fachliche Beratung und Begleitung der Ganztagsschulen in Sachsen-Anhalt bei der Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Ganztagskonzepte
- Unterstützung und fachliche Beratung von Schulen in Sachsen-Anhalt bei der Erstellung neuer Ganztagskonzepte
- Unterstützung und fachliche Beratung der Ganztagsschulen beim qualitativen und quantitativen Ausbau von außerunterrichtlichen Kooperationen
- Unterstützung und fachliche Beratung des Ministeriums für Bildung sowie des Landesschulamtes bei der Weiterentwicklung des FSJ an Ganztagsschulen sowie bei Einzelfragen des Ganztages
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